Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Kurth Büro und Küche GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Es gelten die nachfolgenden AGB für Verbraucher und
Unternehmer gleichermaßen, sofern nachfolgend im
Einzelnen nicht anders bestimmt.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person
oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für
künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals
auf sie hinweisen müssen. Verwendet der Unternehmer
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit
widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragspartner
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der
Kurth Büro & Küche GmbH
(Verkäufer)
Markt 14
04668 Grimma
Tel.: +49(0)3437 / 94 16 10
Fax: +49 (0)3437 / 94 16 11
e-Mail: studio@kurth-grimma.de
Webseite: www.kurth-grimma.de
vertreten durch die Geschäftsführer Herr Michael Tischer
Steuernummer: 238/112/01022
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig
Registergericht: HR B 10023 zustande.
§ 3 Vertragsschluss
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind –
auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und
unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält
sich die Firma Kurth Büro & Küche GmbH 30
Kalendertage gebunden.
2. Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden.
Aufträge bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung der Kurth Büro & Küche GmbH.
Lehnt die Kurth Büro & Küche GmbH nicht binnen drei
Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die
Bestätigung als erteilt. Aufträge des Kunden kann die
Kurth Büro & Küche GmbH auch durch Abschluss eines
Kaufvertrages unter Anwesenden oder direkt im Wege der
Durchführung der Warenlieferung oder der Leistung
annehmen.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur
gültig, wenn die Kurth Büro & Küche GmbH diese
schriftlich bestätigt.
§ 4 Preise und Preisänderungen
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an
gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbarten
und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als sechs Monate
liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung
gültigen Preise der Kurth Büro & Küche GmbH.
3. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst
vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer
berechtigt, binnen eines Monats vom Vertrag ab
Rechnungsdatum zurückzutreten. Dies gilt nicht für
Unternehmer.
4. Die Kosten für über die vertraglich einbezogenen und im
Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende,
zusätzlich vereinbarte Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen (z.B. Dekorations- und Montagearbeiten),
werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig,
wenn die Gegenansprüche des Käufers rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt
sind.
§ 5 Lieferzeiten
1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Textform.
2. Bei Vorliegen von durch die Kurth Büro & Küche GmbH
zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der
vom Käufer zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen
festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der
Firma Kurth Büro & Küche GmbH beginnt.
3. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich entsprechend für
vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen, bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des
Einflussbereiches des Verkäufers liegen, z.B.
Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel,
verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
4. Wenn die Lieferzeit auf Wunsch des Kunden verlängert
wird, ist die Kurth Büro & Küche GmbH berechtigt,
insofern der Kunden hierauf vor Änderung der Lieferzeit
hingewiesen wurde, entstandene Mehrkosten zu berechnen.
§ 6 Erfüllungsverweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen
Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 25 % des
Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der
Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende
gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
§ 7 Abnahme/Abnahmeverzug
1. Der Käufer ist verpflichtet die zum vereinbarten
Übergabetermin gelieferte Ware abzunehmen.
2. Nimmt der Käufer die bestellte Ware ohne rechtfertigenden
Grund zum vereinbarten Übergabetermin nicht ab, so wird
der vereinbarte Kaufpreis zur Zahlung fällig. Gleiches gilt,
wenn der Käufer die Ware zum vereinbarten Abruftermin
nicht abruft oder der Käufer auch nach Ablauf einer ihm
vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist die
Abnahme der Ware verweigert, sowie wenn er ernsthaft
und endgültig erklärt hat, er verweigere die Abnahme. Der
Käufer hat in diesen Fällen darüber hinaus dem Verkäufer
die für die Verzugsdauer bei den Speditionen üblichen
Lagerkostet zu erstatten. Der Verkäufer ist aber auch
berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz statt
Erfüllung zu fordern.
3. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter
§ 12 - 8. dieser Bedingung entsprechend.
§ 8 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr, trotz Untergang oder Beschädigung den
Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf
den Käufer über.
2. Bei mehrtägigen Montagen, beispielsweise von Küchen,
trägt der Käufer die Gefahr auch für solche Schäden, die
die Ware erleidet, während sie sich ohne Anwesenheit der
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers in
seinem Obhutbereich befindet.
§ 9 Montage
1. Ist Montage und/oder Aufstellung vereinbar, so ist
Voraussetzung, dass diese hinsichtlich der örtlichen
Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist
und ein funktionierender Elektroanschluss zur Verfügung
steht.
2. Der Käufer hat über die örtlichen Gegebenheiten,
insbesondere über die Lage verdeckt geführter Elektro-,
Gas- und Wasserleitungen, Auskunft zu geben.
3. Die Verlegung von Elektro-, Gas- und Wasseranschlüssen
sowie Wasserablauf gehören nicht zu den
Montageleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich
vertraglich vereinbart wurden.
4. Der Käufer hat zu gewährleisten, dass die Tragfähigkeit
und Festigkeit der Wände so beschaffen ist, dass eine
ordnungsgemäße Montage möglich ist.
5. Sind hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Eirichtungsgegenstände wegen der Eignung der
vorhandenen Wände besondere zusätzliche
Aufwendungen erforderlich, so kann der Verkäufer diese
zusätzlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.
§ 10 Gewährleistung
1. Ein Mangel der Ware liegt vor, wenn diese bei Übergabe
nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ein Mangel
ist nicht gegeben, wenn die Kaufsache die vereinbarte
Beschaffenheit aufweist oder, wenn eine solche nicht
vereinbart wurde, die Kaufsache sich für den nach dem
Vertrag vorausgesetzten Zweck oder für die gewöhnliche
Verwendung eignet. Schäden, die der Käufer zu vertreten
hat, wie z.B. Schäden, die bei ihm durch natürliche
Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume,
sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder
unsachgemäße Behandlung entstanden sind, stellen keinen
Mangel dar.
2. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann im Rahmen
der Nacherfüllung durch das Setzen einer angemessenen
Frist, zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der
Käufer kann die vom Verkäufer gewählte Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind
insbesondere der Wert der Sache in mangelfreien Zustand,
die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen ob auf eine andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen
werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt
sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung,
auch diese kann die Kurth Büro & Küche GmbH wegen
unverhältnismäßigen Kosten verweigern.
3. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine
mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache
herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen
Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der
Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare
Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher
Gebrauchsdauer und voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer an.
4. Ist die Sache zwei Nachbesserungsversuchen des
Verkäufers weiterhin mangelbehaftet, oder verweigert der
Verkäufer ausdrücklich und ernsthaft eine Nacherfüllung,
so kann der Käufer auch ohne Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
5. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher
Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei
Wochen seit Übergabe der Sache schriftlich rügt.
§ 11 Haftung
Die Kurth Büro & Küche GmbH haftet nicht für Schäden,
die sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder ein
Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug,
sonstiger Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum
der Kurth Büro & Küche GmbH. Der Käufer verpflichtet
sich, das Eigentum der Kurth Büro & Küche GmbH auch
dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren
nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte
bestimmt sind. Er hat den Dritten auf den
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere
Pfändungen sind der Kurth Büro & Küche GmbH
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter
Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar
vermischt oder eingebaut, so erwirbt die Kurth Büro &
Küche GmbH Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes zu der Kurth Büro & Küche GmbH
gelieferten Ware.
§ 13 Zahlung
1. Das Verkaufspersonal ist zum Inkasso in bar berechtigt.
Darüber hinaus können Zahlungen mit befreiender
Wirkung nur unmittelbar an die Kurth Büro & Küche
GmbH oder auf ein von dieser angegebenes Bank – oder
Postgirokonto erfolgen.
2. Die Rechnungen der Kurth Büro & Küche GmbH sind
sofort zahlbar ohne jeden Abzug und fällig spätestens bei
Lieferung der Ware, soweit nicht Zahlung auf Vorkasse
vereinbart wurde.
3. Sofern Vorkasse vereinbart wurde, kann die Leistung vom
Verkäufer bis zum Geldeingang aufgeschoben werden.
4. Die Kurth Büro & Küche GmbH kann nach dem Eintritt
der Fälligkeit den Käufer durch Mahnung in Verzug
setzen. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn die Zahlung
an eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der
Käufer die Zahlung die Zahlung endgültig verweigert.
5. Bei Verbraucherverträgen tritt der Verzug spätestens 30
Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein,
sofern der Verkäufer den Käufer in der Rechnung
gesondert darauf hingewiesen hat.
6. Die Verzugszinsen richten sich nach der jeweiligen
gesetzlichen Regelung.
7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet er auch
keine Zahlung, nachdem ihm der Verkäufer eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der
Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig, ist der
Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und
Wertminderung sowie Schadensersatz zu fordern.
8. Als pauschalen Schadensersatz kann der Verkäufer in
diesen Fällen 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem
Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem
Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht, oder nur in
wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem
Verkäufer bleibt es seinerseits vorbehalten, im Einzelfall
einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 14 Datenschutzhinweis
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B.
Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir
nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden
gespeichert und für die Bestellabwicklung im
erforderlichen Umfang an von uns beauftragte
Dienstleister weitergegeben. Im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen
schutzwürdigen Interessen an den Ausschluss der
Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und
Kreditprüfung, während der Dauer der Kundenbeziehung
Adress- und Bonitätsdaten an andere Konzern-
Versandhandels- und Konzern-
Dienstleistungsunternehmen sowie ggf. an die Schufa,
65203 Wiesbaden, weitergeben.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen und
Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
2. Gerichtsstand ist, sofern nicht ein Verbraucher beteiligt ist,
der Sitz des Verkäufers.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen
erhobene personenbezogene Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
4. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB´s unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
nicht berührt. Diejenige Regelung, die dem beabsichtigten
Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Soll an die
Stelle der unwirksamen Bestimmung treten. Beide Parteien
sind verpflichtet, die hierfür erforderlichen Erklärungen
abzugeben.